Der Mietkäufer ist wirtschaftlicher Eigentümer und aktiviert das Investitionsobjekt (wichtig bei öffentlichen Förderungsprogrammen).
Der Mietgegenstand geht mit der Zahlung der letzten Rate automatisch in das zivilrechtliche Eigentum des Mieters über.
Die Mehrwertsteuer auf alle Mietkaufraten ist bereits bei Vertragsbeginn in einer Summe zu entrichten. Dieser Betrag ist sofort in voller Höhe als Vorsteuer abzugsfähig.
Der Mietkauf ist jederzeit kündbar (mit Abschlusszahlung).
Für eine persönliche Beratung sprechen Sie uns bitte direkt an.